
Kostenübernahme
| Diskutieren | Register |
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Standardimpfungen, Auffrischimpfungen und bei bestehenden Grunderkrankungen – und immer häufiger für Reiseimpfungen.
Hinter dem Wortungetüm „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ verbirgt sich ein Produkt der aktuellen Gesundheitsreform, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist und Versicherten der Gesetzlichen Kranken-
versicherungen (GKV) etwas Gutes beschert: Sie haben seither Anspruch auf Übernahme der Kosten für alle Standardimpfungen des Impfkalenders, Auffrischimpfungen und Impfungen bei bestehenden Grunderkrankungen (Indikationsimpfungen). Vorher war die Kosten-
übernahme eine sogenannte Satzungsleistung, sie erfolgte nicht automatisch.
Eine weitere Neuerung: Die GKVen erstatten Reiseimpfungen1. Bislang wurden diese nur dann gezahlt, wenn die Reise berufsbedingt war. Immer mehr Krankenkassen schließen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer entsprechende Vereinbarungen ab. Ihre Versicherung informiert Sie darüber, auf welche Impfleistungen Sie Anspruch haben. Für die Impfplanung selbst sind speziell ausgebildete Reisemediziner oder reisemedizinische Zentren die richtigen Ansprechpartner, denn hier gibt es jede Menge zu beachten.
____________________
1 Bundesministerium für Gesundheit: Die gesunde Zeitung, Juli 2007
Zurück zu "Impfungen" | Nach oben
Zuletzt geändert: 20.10.2008
In den vergangenen Jahren hat die Grippewelle in Deutschland immer erst deutlich nach der Jahreswende be-
gonnen. Mit einer Impfung im Oktober, November oder auch im Dezember bleibt genug Zeit für die schützende Spritze.
Irgendwie stehen sie immer im Schatten der Grippe, und sind doch nicht minder gefährlich: Entzündungen des Lungengewebes sind die häufigsten tödlich verlaufende Infektionskrankheiten in Europa und weltweit. In Deutschland werden bis zu 300.000 Patienten jedes Jahr ambulant und stationär behandelt.
Mehr