
Wer zahlt was?
Gesetzlichen Versicherten zahlt grundsätzlich die Krankenkasse alle erforderlichen Kosten des Krankenhausaufenthaltes inklusive der ärztlichen Behandlung. Sonderwünsche z.B. Einzelzimmer oder gesonderte Behandlung durch einen bestimmten Arzt hat der Patient in der Regel selbst zu bezahlen soweit hier kein versicherungsrechtlicher Zusatzvertrag geschlossen wurde.
Hat ein gesetzlich Versicherter jedoch eine private Zusatzversicherung für solche Wahlleistungen abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dann auch diese Kosten. Allerdings sollte vorab mit der Versicherung eine Klärung, wenn möglich, erfolgen. Der Patient erhält hier keine Rechnung, vielmehr wird die Abrechnung direkt zwischen Krankenkasse und Krankenhausträger abgewickelt.
Auch der privat Versicherte hat grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Kosten aus dem Krankenhausaufenthalt gegenüber seiner privaten Krankenversicherung. Hier hängt die Reichweite der Kostenübernahme vom abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrag ab. Eine Wahlleistung wird auch hier nur dann übernommen, wenn dies im Vertrag gesondert vereinbart wurde.
Ein großer Unterschied besteht jedoch in der Abrechnung. Während beim gesetzlich Versicherten in der Regel die Abrechnung direkt zwischen Krankenhaus und der Krankenkasse erfolgt, wird bei einem privat Versicherten eine Rechnung an den Versicherten selbst gestellt. Dieser muss die Rechnung dann bei seiner Krankenversicherung einreichen. Je nach Vertragsverhältnis muss der privat Versicherte in Vorleistung gehen, d. h. die Rechnung erstatten und bekommt diese Kosten dann, mit gewisser zeitlicher Verzögerung, von seiner privaten Krankenversicherung erstattet.
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Zuletzt geändert: 12.01.2009
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